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Wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge: WDR lässt Mann verhaften!

Aktualisiert: 8. März 2021



Georg Thiel aus Borken, Nordrhein-Westfalen, wurde am 25. Februar 2021 verhaftet, weil er die Rundfunkgebühren für die Öffentlich-Rechtlichen Medienanstalten nicht bezahlt hatte.


Vollstreckungsversuche durch die Behörde liefen bereits seit 2016. Es folgte die Androhung einer Verhaftung durch die nunmehr beauftragte Gerichtsvollzieherin. Weil der Haftbefehl nicht vorlag, rief Herr Thiel beim Amtsgericht an, welches ihm das Vorliegen eines Haftbefehls bestätigte und ihm schließlich eine Kopie zuschickte.

Begründet wurde die Erstellung des Haftbefehls damit, dass Herr Thiel nicht zu dem Termin erschienen sei, an welchem er seine Vermögensverhältnisse offen legen sollte. Nach Aussage von Herrn Thiel war er zum Termin anwesend, das Amtsgericht war aber mit seiner Aussage nicht zufrieden. Den Termin seiner Verhaftung erhielt Herr Thiel dann ein paar Tage später per Post. Er wurde aufgefordert, am 25.2.2021 um 10:00 Uhr in seiner Wohnung anwesend zu sein, damit seine Verhaftung durchgeführt werden kann.

Am o.a. Termin wurde Herr Thiel unter Zeugen verhaftet und in den Vollzug verbracht.


Die Verhaftung des Mannes erfolgte aufgrund einer Summe rückständiger Beiträge von ungefähr 600 Euro. WDR-Intendant Tom Buhrow hat nun die Möglichkeit, Herrn Thiel wieder aus der Haft zu befreien. Ein Anruf bei den Strafvollzugsbehörden würde genügen. Ob dieser Anruf erfolgen wird ist jedoch fraglich.


Georg Thiel ist Beitragsverweigerer aus Gewissensgründen. Gegenüber Rundfunkfrei.de sagte er:


"Ich besitze weder Radio noch Fernseher. Meine Zeit verbringe ich gerne mit schönen Dingen, denn ich habe Besseres im Leben zu tun als Rundfunk-Medien zu nutzen. Die Nachrichten sind lückenhaft und teilweise manipulativ. So eine Einrichtung möchte ich niemals finanziell unterstützen."

In der jüngsten Vergangenheit hatten die Rundfunkanstalten immer wieder betont, keine Haftbefehle wegen Beitragsverweigerung mehr zuzulassen. Das würde nicht der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Ob wir es zur Zeit noch mit einem Rechtsstaat zu tun haben, in dem der Begriff der Verhältnismäßigkeit von Bedeutung ist, werden die nächsten Wochen und Monate zeigen. Im Fall des Georg Thiel kann von Verhältnismäßigkeit jedenfalls nicht die Rede sein.


Quelle:


(1) rundfunk-frei – Die bundesweite Selbstermächtigungsinitiative zur Befreiung vom Rundfunkbeitragszwang (rundfunk-frei.de)

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