Völlig evidenzbefreit: Einrichtungsbezogene Impfpflicht soll verlängert werden
Entgegen jeglicher wissenschaftlicher Evidenz soll die einrichtungsbezogene Pflicht, sich mit experimentellen Substanzen behandeln zu lassen für medizinische Berufe verlängert werden. Doch es gibt auch Kritik an den Plänen der Bundesregierung.

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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen soll wohl über das Jahr 2022 hinaus verlängert werden und das entgegen jeglicher wissenschaftlicher Evidenz. Denn die sogenannten Covid-Impfstoffe bieten keinerlei Fremdschutz und verfügen zudem über ein eklatantes Nebenwirkungsprofil. Die angestrebte Verlängerung wird aktuell geprüft und soll in naher Zukunft mit den Bundesländern und zuständigen Verbänden abgestimmt werden. Als Begründung verweist man auf "keine problematischen Versorgungsengpässe infolge der Sektor-Impfpflicht", dementsprechend würde es keinen Anlass geben, die Impfpflicht auszusetzen, so die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Doch es gibt auch scharfe Kritik an dem Vorhaben, denn so hat beispielsweise der Vize der FDP Wolfgang Kubicki auf seinem Facebook-Account geschrieben:
"Dass der Bundesgesundheitsminister offenbar eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht prüft, heißt nicht, dass sie auch tatsächlich kommt. Denn für die entsprechende gesetzliche Grundlage ist der Deutsche Bundestag zuständig. Ich halte diese Maßnahme unter den gegebenen Bedingungen, die noch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Ende 2021 deutlich andere waren, für nicht mehr verhältnismäßig und damit für verfassungswidrig. Denn seitdem hat sich mit Omikron nicht nur eine deutlich mildere Variante durchgesetzt, sondern es hat sich auch gezeigt, dass sich der Fremdschutz durch die Impfung nicht mehr auf einem relevanten Niveau befindet. Deshalb werde ich, sollte es überhaupt soweit kommen, einer Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zustimmen."
In den meisten Bundesländern Deutschlands gelten mindestens 90 Prozent der Belegschaft als geimpft, einige zehntausend Mitarbeiter sind es aber eben noch nicht und widersetzen sich dem Zwang in ihre körperliche Selbstbestimmung eingreifen zu lassen. In Mittelsachsen nutzte zudem das zuständige Gesundheitsamt seinen Ermessensspielraum und verzichtete darauf, ungeimpfte Pflegerinnen und Pfleger zu drangsalieren.
Erste Betretungsverbote und Bußgelder werden sehr schleppend verhängt, in Baden-Württemberg gab es bereits 454 Bußgeldverfahren mit Strafen in Höhe von maximal 300 Euro. Niedersachsen soll demnach zwei befristete Betretungsverbote ausgesprochen haben, eines ist mir persönlich aus Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird also nicht wirklich strikt durchgezogen. Auf der anderen Seite gibt es da aber einen fanatischen und hasserfüllten Gesundheitsminister in Deutschland, der erst kürzlich eine Schimpftirade wie aus dunkelsten Zeiten gegen impffreie Pfleger losgetreten hat und im Rahmen einer Verdi-Demonstration Andersdenkende schlimm beleidigte. Ihre Arbeit sei "nichts wert" so der Lobbyminister der Pharmaindustrie.
Quellen:
(1) https://www.artikeleins.info/post/impfungen-oder-gentherapeutika-was-sind-mrna-injektionen-wirklich
(7) https://www.artikeleins.info/post/karl-lauterbach-minister-der-vergessenen-skandale