top of page

Totale Kontrolle: Impfpflicht würde ständige Ausweismitführungspflicht bedeuten

Wenn die allgemeine Impfpflicht in Deutschland durchgeht, ist die totale Kontrolle eines jeden Deutschen gesichert. Denn dann gilt die ständige Ausweismitführungspflicht.


Geht das Gesetz für die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren in Deutschland durch, ist dem Staat Tür und Tor zur totalen Kontrolle eines jeden deutschen Bürgers geöffnet. Bislang ist es in der BRD gesetzlich geregelt, dass man ein Ausweisdokument besitzen aber nicht mitführen, also dabei haben muss.


Kommt die Impfpflicht, muss jeder Deutsche jederzeit auf anlasslose Stichprobenkontrollen auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Restaurants, Einkaufszentren usw. vorbereitet sein. Dabei muss der Personalausweis oder Reisepass und natürlich der Impfpass mitgeführt werden um die Dokumente bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Das ist ein kalter Weg in einen Kontrollstaat, in dem jederzeit die vollständige Überwachung der Bürger ausgeübt werden kann.


Der Gesetzentwurf für die Impfpflicht ab 18 Jahren sieht mindestens drei verabreichte Dosen vor, mehr als 200 von knapp 730 Abgeordneten legen den Entwurf in zwei Wochen zur Debatte im Bundestag vor. §20a (Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Erwachsene, Verordnungsermächtigung) sagt aus:


"Die zuständige Behörde kann ab dem 1. Oktober 2022 zur Überprüfung, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt wird, von jeder Person verlangen, dass ihr ein amtlicher Lichtbildausweis sowie folgender Nachweis vorgelegt wird:
1. ein Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2, oder
2. ein ärztliches Zeugnis (…)“

Absatz 3 regelt die sofortige Vollziehbarkeit und zeigt alleine durch den Begriff "anlasslos", wie weitgehend die Kontrollen gehen können:


"Absatz 3 regelt die (sofort vollziehbare) Befugnis der zuständigen Behörden zur anlasslosen Überprüfung, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt wird. Dies gilt grundsätzlich im gesamten öffentlichen Raum. Auf Anforderung der zuständigen Behörde haben Personen nach Absatz 1 Satz 1 neben einem amtlichen Lichtbildausweis entweder einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder 2 oder ein ärztliches Zeugnis (…) vorzulegen."

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass künftige anlasslose Kontrollen durch die Polizeibehörden auf Straßen, in Einkaufszentren ja selbst im Supermarkt und vielen weiteren Orten im öffentlichen Raum gesetzlich gedeckelt ist. Bei diesen Kontrollen muss dann der Ausweis sowie der Impfpass vorgezeigt werden und zwar immer dann, wenn es den Behörden gerade gefällt. Wer sich nicht ausweisen kann oder will, wird sanktioniert und wird es schwer haben dagegen Rechtsmittel einzulegen. Der Weg in einen absoluten Kontrollstaat ist damit geebnet.


Verschwörungstheorie? Betrachten sie einfach rückblickend die letzten beiden Jahre, dann werden sie merken wie viele Verschwörungstheorien wahr geworden sind. Ich würde es eher eine Dystopie nennen, die unbedingt verhindert werden muss.


Quellen:


(1) https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf


46 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Beitrag: Blog2 Post
bottom of page