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Meinungsfreiheit ade. Das Vorspiel zum Verbot der alternativen Medien hat begonnen

Aktualisiert: 8. März 2021



Der neueste Versuch, alternative, nicht staatskonforme Medien mundtot zu machen, läuft auf Hochtouren. Die Landesmedienanstalten haben jetzt einen entsprechenden Plan ausgearbeitet.


Sogenannte "Qualitätsmedien" sorgen sich aufgrund stark rückgängiger Nutzerzahlen. Alternative Medien erfreuen sich immer größerer Popularität. Viele Menschen sind es satt, von den Alpha-Journalisten der Nation erzogen und manipuliert zu werden. Daher wandern viele ins Internet ab, um sich ihre Informationen zu sensiblen Themen woanders zu holen. Das ist den "Leitmedien" in Form der Landesmedienanstalten jetzt ein Dorn im Auge. Freie Medien sollen demnach künftig viel stärker reguliert und kontrolliert werden.


Der Hauptgrund dafür sei die angebliche Nichteinhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht. So wurde der Sender KenFM nun abgemahnt, weil keine Links zu den Quellen angegeben wurden. Daher wäre nicht klar zu erkennen, was Meinung und was Nachricht sei. Bei KenFM handelt es sich um ein alternatives Medium, dessen YouTube Kanal unter dem Jubel der Hofberichterstatter vor kurzem wegen angeblicher Falschinformationen abgeschaltet wurde. KenFM hatte über eine halbe Million Abonnenten und bot Gastautoren aus vielen verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und politischen Spektren eine Plattform an.


Doch wie oft kann man eigentlich in den Mainstreammedien Quellennachweise nachvollziehen? Werden dort Links angegeben, wenn die Zeitung xy einen Bericht veröffentlicht? Oder wenn ein Korrespondent eines Senders berichtet, dass viele dies und jenes sagen oder tun würden, sieht man dafür Quellen? Nein, es ist praktisch nie der Fall, dass ein Link oder eine Quelle zu bestimmten Vermutungen angegeben wird, außer "informierte Kreise" oder "aus dem inneren Zirkel". Meistens muss man mühevoll recherchieren, um Hintergrundinformationen zu bekommen.


Doch genau diese fadenscheinige Begründung wird nun im Fall von KenFM angewendet. Betreiber anderer alternativer Kanäle befürchten, dass das erst der Anfang einer beispiellosen Klage- und Zensurwelle seitens der Staatspropagandisten sein wird. Auf YouTube werden seit Beginn der Corona-Krise massenhaft Videos gelöscht, Kanäle in den sogenannten "Shadow bann" gestellt. Das heißt soviel wie, dass man einen bestimmten Kanal aufgrund des unfreundlichen YouTube Algorithmus nicht mehr finden kann, wenn man ihn nicht schon abonniert hat.


Google, ein privater Konzern, greift also durch sein Videoportal YouTube massiv in den demokratischen Meinungsdiskurs ein. Das ist grob verfassungswidrig. Der amerikanische Konzern beruft sich zwar immer wieder auf sein Hausrecht, das er ausüben würde. Dieses Argument zieht aber nicht, da es sich bei dem Tech-Giganten um einen Monopolisten handelt, der eine Plattform für alle anbietet.


Nach YouTube, Twitter, Facebook und co, ziehen jetzt also auch die Landesmedienanstalten in Sachen Zensur und Überwachung nach.




Die Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie

Die Bedeutung des Grundrechts auf Presse- und Meinungsfreiheit wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen. So heißt es in dem Lüth-Urteil von 1958:


Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.


Artikel 5, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ebenso unmissverständlich:


1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Das Grundgesetz und die konstituierenden Grundlagen für die demokratisch- freiheitliche Grundordnung sollen nun durch die Landesmedienanstalten weiter untergraben werden. Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, auf Freizügigkeit, auf freie Berufswahl und auf Versammlungsfreiheit wurden aufgrund der Pandemiebekämpfung schon ausgehebelt. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist als nächstes dran. Wenn dem kein Riegel vorgeschoben wird, steuert Deutschland erneut finsteren Zeiten entgegen. Es droht ein Reichspresserat etabliert zu werden, wie schon 1933. Presse ist dann nur noch möglich, wenn vorher bei der Regierung ein dementsprechender Antrag gestellt wurde. Wollen wir das? Ich denke nein.


Daher, währet den Anfängen. Für den Schutz der Freien Presse.


Quellen:


(1) Lüth-Urteil – Wikipedia

(2) Art 5 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)







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