Maulkorbgesetz: Deutschland beerdigt die Meinungsfreiheit endgültig
Die deutsche Bundesregierung hat heimlich, still und leise eine Änderung im Strafgesetzbuch durchgedrückt, welche die Meinungsfreiheit im Land noch einmal erheblich einschränkt.

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Die deutsche Bundesregierung hat ganz heimlich eine Änderung im Strafgesetzbuch durchgedrückt, welche die Meinungsfreiheit noch mehr einschränkt als ohnehin schon. Widerspricht man künftig dem offiziellen Narrativ der Bundesregierung in Sachen Ukraine-Krieg und böser Aggressor Russland, kann es einem passieren, dass man hinter schwedische Gardinen wandert. In einem Artikel der Zeit klingt der entscheidende Absatz so:
"Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes verabschiedet, wonach die Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Eine entsprechende Ergänzung wird im Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) vorgenommen. Nach dem neuen Absatz 5 sollen diese Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden können."
Durch diese Änderung wird künftig jeglicher kritischer Diskussion der Wind aus den Segeln genommen, hat man eine andere Ansicht zum Vorgehen der russischen Armee in der Ukraine als es einem vorgegeben wird, kommt man ins Gefängnis. Auf gut Deutsch heißt das: wenn die Bundesregierung der Meinung ist, dass jemand ein Kriegsverbrechen begangen hat und sie auch der Öffentlichkeit verlautbart, wer dieses Kriegsverbrechen begangen hat, dann ist es künftig nicht mehr erlaubt die heiligen Worte der Regierung auch nur im Geringsten anzuzweifeln.
Ist man also der Ansicht, dass die Morde zum Beispiel in Butscha von Anfang des Jahres eventuell noch nicht eindeutig aufgeklärt sind, kann man von jemandem angezeigt werden. Das ist das endgültige Ende der Meinungsfreiheit in Deutschland und hat mit einer offenen und pluralistischen Demokratie nichts mehr zu tun. Im Fall Butscha würde man angezeigt werden wegen der Leugnung von russischen Kriegsverbrechen und das nur, weil man Fragen stellt und nicht blind dem offiziell vorgegebenen Narrativ der Bundesregierung entspricht. Wie sagte schon George Orwell in seinem Roman "1984"?
"Unwissenheit ist Stärke."
Die Presse- und somit auch die Meinungsfreiheit sollen also gänzlich abgeschafft werden in Deutschland, offenbar sind beide der Regierung ein zu großer Dorn im Auge. Denn wären sich die Regierenden ihrer Sache so sicher, dann würden sie niemanden mit einer abweichenden Meinung für bis zu drei Jahre ins Gefängnis schicken. So ein Vorgehen kannte man bislang eigentlich nur in autoritär geführten Staaten, wie eben zum Beispiel Russland oder China. Deutschland steht dem künftig in nichts mehr nach, der Text des neu eingefügten Abschnitts 5 des Strafgesetzbuchparagrafen 130 lautet künftig:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören."
Es ist einerseits vollkommen nachvollziehbar, dass es verboten ist zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Gruppen aufzurufen, nur sollte man diesen Standard auch für alle gleichermaßen anwenden. Ruft man beispielsweise in Deutschland in einer öffentlich-rechtlichen Talkshow dazu auf, Ungeimpfte müssten geprügelt werden, dann scheint das niemanden besonders zu interessieren.
Genauso scheint es hierzulande auch kein Problem zu sein, wenn große Social-Media-Plattformen wie Facebook es ausdrücklich erlauben und gutheißen, wenn man gegen Russen hetzt. Wörtlich hieß es im März 2022 von einem Sprecher des Konzerns:
"Infolge der russischen Invasion in der Ukraine haben wir vorübergehend Formen der politischen Meinungsäußerung zugelassen, die normalerweise gegen unsere Regeln verstoßen würden, z. B. gewalttätige Äußerungen wie „Tod den russischen Invasoren“ Glaubwürdige Aufrufe zur Gewalt gegen russische Zivilisten werden wir weiterhin nicht zulassen."
Auf verschiedenen Demonstrationen vor dem Berliner Reichstag wurde ebenfalls offen dazu aufgerufen, Russen zu ermorden und der Gewinner des Friedenspreises des deutschen Buchhandels fiel mit einer Aussage auf, die man ebenfalls als Volksverhetzung ansehen muss. Er sagte:
"Die Russen sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten. (...) Horde, Verbrecher, Tiere, Unrat. (...) Brennt in der Hölle, ihr Schweine."
Dieser Mann muss offensichtlich keine Gefängnisstrafe befürchten, im Gegenteil ihm wird sogar noch ein Friedenspreis verliehen, wo wir auch wieder bei Orwells zweitem Zitat aus dem Roman "1984" wären:
"Krieg ist Frieden."
Die Bundesregierung dreht lange geglaubte Tatsachen einfach um, lässt opportune Hetze zu und alles was sie in ihrer eigenen Macht gefährden könnte, wird gnadenlos verfolgt und unter Strafe gestellt. In Hamburg wurde erst vor Kurzem ein Mann zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er ein "Z" auf die Heckscheibe eines Fahrzeugs angebracht hatte. Mit der neuen Regelung des StGB wäre er vermutlich mit seinen 62 Jahren sogar im Knast gelandet.
Das Problem in Deutschland ist, dass die Staatsanwälte nicht unabhängig sind. Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Paragraf 146 steht, dass "die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachkommen" müssen. Die Vorgesetzten der Staatsanwälte sind die jeweiligen Justizminister der Bundesländer, wie in Paragraf 147 GVG nachzulesen ist. Staatsanwälte in Deutschland entscheiden also nicht selber, wann sie Ermittlungen aufnehmen, sondern warten dabei auf die Anweisungen ihres jeweils vorgesetzten Justizministers. Und da dieser ein Parteibuch hat, wird auch nur in opportunen und regierungskritischen Fällen ermittelt.
Kein Staatsanwalt würde eigenmächtig ermitteln, wenn jemand Volksverhetzung gegen Ungeimpfte oder Russen begeht, denn Ungeimpfte und Russen sind in unserer politischen Gesellschaft die unerwünschten Fremdkörper. Sie haben einfach die falsche Haltung. Es würde daher gegen die vorgegebene politische Linie der Regierenden in Berlin verstoßen, sollte ein Staatsanwalt dagegen vorgehen. Im schlimmsten Fall könnte er sogar seinen Job verlieren, wenn er es trotzdem macht.
Diese Weisungsgebundenheit der deutschen Justiz hat sogar der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 kritisiert. Und eben wegen diesem europäischen Urteil ist es der deutschen Justiz auch nicht erlaubt, internationale Haftbefehle auszustellen. Das Aktenzeichen des Urteils, von dem in der "Qualitätspresse" natürlich nie berichtet wurde, finden sie hier. In Deutschland wendet die Regierung für die Manipulation des Justizwesens folgenden Trick an: Richter sind in Deutschland nicht weisungsgebunden, sie können unabhängig urteilen und um das zu vermeiden, regelt das GVG die Abhängigkeit der Staatsanwälte von der Politik. Denn wenn der Richter einen Fall von eben zum Beispiel Volksverhetzung gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (Ungeimpfte, Russen) nicht von einem Staatsanwalt vor sein Gericht bekommt, dann wird dieser Fall auch nicht verhandelt und es ergeht im Sinne der Regierenden in Berlin auch kein Urteil. Der Richter kann da nichts machen, selbst wenn er denn wollte. Praktisch.
Die deutsche weisungsgebundene Justiz ermittelt mittlerweile in zahlreichen Fällen gegen Mitbürger, die es wagen eine andere Sicht auf den Ukraine-Krieg zu vermitteln. Die deutsche Journalistin Alina Lipp, die im Donbass lebt und von dort täglich von den Ereignissen auf ihrem Telegram-Kanal berichtet, erhielt aufgrund ihrer, vom NATO-Narrativ abweichenden Einschätzungen erst vor Kurzem Post von der deutschen Staatsanwaltschaft. Ihr Bankkonto und auch das Konto ihres Vaters wurden bereits gekündigt und bei einer Verurteilung durch den deutschen Staat drohen ihr bis zu drei Jahre Gefängnis. Interessant an der Sache ist, dass in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft damals stand:
„Eine Anhörung der Beschuldigten unterbleibt, weil sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S. 1StPO.“
Man will eine, wegen was auch immer beschuldigte Person in Deutschland noch nicht einmal anhören und ihr einfach so den Prozess machen? Das erinnert an dunkelste Zeiten und hat meiner Meinung nach mit einer Rechtsstaatlichkeit nichts aber auch gar nichts zu tun. Und was macht die deutsche "Qualitätspresse" im Fall Alina Lipp? Sie applaudiert und fordert noch mehr Zensur von abweichenden Meinungen, auch wenn sie noch nicht einmal selbst am Ort des Geschehens waren, um sich ein eigenes Bild von den Ereignissen im Donbass zu verschaffen. Zudem ordnete der Mainstream eine massive Hetzkampagne gegen Alina Lipp an, was meiner Beobachtung nach aber eher zu noch mehr Abonnenten ihres Kanals geführt hat.
Schon zu Corona-Zeiten wurden in Deutschland abweichende Sender diskreditiert und diffamiert, im Fall von Ken FM wurde den Usern ein unabhängiger Kanal auf YouTube mit rund einer halben Million Followern und dem Betreiber Ken Jebsen die Existenz und das Verweilen in seiner Heimat Deutschland gestohlen. Der Spiegel veröffentlichte damals sogar seine Privatadresse, sodass die Antifa-Schlägertrupps ihm einen Besuch abstatten und seine Familie bedrohen konnten. Eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz, wenn er denn die Verfassung schützen und nicht Jagd auf Regierungskritiker machen würde.
Regierungskritiker könnten auf ihren Kanälen täglich darüber berichten, dass sie die ebenfalls völkerrechtswidrigen Kriege der USA und Saudi-Arabiens im Jemen, in Syrien, dem Irak 2003 und Afghanistan 2001 unterstützen, es würde keinen einzigen Staatsanwalt oder Justizminister in Deutschland auch nur ansatzweise interessieren. Wo war denn die Justiz im Jahr 2003, als die USA den Irak aufgrund einer Kriegslüge in die Steinzeit zurückgebombt haben? Oder wo war sie, als man 2011 Libyen überfiel und daraus einen gescheiterten Staat machte, in dem es heute wieder Sklavenhaltung gibt? Hat man die Mainstreamjournalisten verurteilt, die damals für diese Kriege mobil gemacht haben und diese sogar noch gerechtfertigt haben? Nein, hat man nicht, denn das waren ja "gute" Kriege.
Hierzulande dehnt man jetzt lieber die Strafverfolgung aus und macht all jene mundtot, die auch nur die leiseste Kritik am Narrativ der Regierung wagen. Man droht Kritikern mit einer eigenen Meinung mit Gefängnis, denn sie billigen ja schließlich Völkermord und Kriegsverbrechen in der Ukraine. Denn wenn die Regierung sagt, dass das was in der Ukraine passiert, Völkermord und Kriegsverbrechen sind, dann gibt es keinen Widerspruch. Und wer es dennoch wagt, differenzierter zu argumentieren, der muss eben weggesperrt werden.
Journalisten, die aber Kriegsverbrechen von ukrainischer Seite rechtfertigen, dürfen weiterhin fleißig ihr Süppchen kochen. Dass es diese Kriegsverbrechen auch gibt, dafür finden sich zahlreiche Beispiele. Die ukrainischen Militärs verwenden Zivilisten regelmäßig als lebende Schutzschilde gegen die russischen Angreifer. Das sage nicht ich, sondern ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International aus dem Juli 2022. In dem Bericht hieß es:
"Die ukrainischen Streitkräfte gefährden Zivilisten und Zivilistinnen und verletzen das Kriegsrecht, wenn sie in bewohnten Gebieten operieren. Dass sich die Ukraine in einer Verteidigungsposition befindet, entbindet das ukrainische Militär nicht von der Einhaltung des humanitären Völkerrechts."
In schöngefärbten Artikeln der Mainstreampresse werden diese offensichtlichen Kriegsverbrechen als angemessenes Verhalten gebilligt, die Journalisten leugnen teilweise auch, dass es solche Verbrechen überhaupt gibt. Denn schließlich sind die ukrainischen Kriegsverbrechen im Gegensatz zu den russischen ja "gute" Kriegsverbrechen. Da greift dann auch kein Paragraf 130 StGB. Auch dass in Mariupol eine Geburtsklinik von den Ukrainern immer wieder beschossen wird oder dass das ukrainische Militär ein AKW beschießt, scheint dem deutschen Mainstream entgangen zu sein.
In den, von der Ukraine zurückeroberten Gebieten bei Charkow werden Zivilisten einfach standrechtlich erschossen, weil sie von den Ukrainern verdächtigt werden, mit den Russen in irgendeiner Art und Weise zusammengearbeitet zu haben. Da reicht es schon, wenn ein Zivilist der zum Beispiel als Lehrer arbeitet, seinen Job währen der russischen Besetzung des Gebiets weiterhin ausgeführt hat und es sich nicht leisten konnte zu kündigen weil er seine Familie ernähren muss. Der Berater des ukrainischen Außenministeriums bestätigte dieses Vorgehen vor einigen Monaten und sagte:
"Es ist eine Jagd auf Kollaborateure ausgerufen worden und ihr Leben ist nicht durch das Gesetz geschützt. Unsere Geheimdienste eliminieren sie und erschießen sie wie Schweine."
Doch was sagen die deutschen "Qualitätsmedien" zu derartigen Kriegsverbrechen? Nichts. Und warum nicht? Weil sie es können. Und warum können sie es? Weil sie niemals fürchten müssen, aufgrund der Billigung oder Leugnung von Kriegsverbrechen gemäß Paragraf 130 StGB angeklagt und eingesperrt zu werden. Und Paragraf 146 GVG sichert zudem, dass diese Journalisten nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, denn die ist durch eben diesen Paragrafen weisungsgebunden gegenüber den jeweiligen Justizministern. Und diese Justizminister wiederum haben ein meist grünes oder rotes Parteibuch und wollen ein gewisses politisches Narrativ aufrechterhalten. Da würde kritische Berichterstattung und Strafverfolgung der ideologisch auf der "richtigen" Seite stehenden Redakteure nur im Weg stehen. An die Meinungsfreiheit in Deutschland ein letzter Appell: R.I.P., es war lange Zeit echt schön mit dir aber irgendwann muss jeder einmal abtreten. Wir werden dich in guter Erinnerung behalten.
Quellen:
(2) https://www.artikeleins.info/post/butscha-massaker-war-es-wirklich-russland
(6) https://dejure.org/gesetze/GVG/146.html
(7) https://dejure.org/gesetze/GVG/147.html
(8) https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/18/c-508-18.php
(10) https://t.me/neuesausrussland
(11) https://t.me/neuesausrussland/6789
(12) https://www.sueddeutsche.de/politik/russland-ukraine-propaganda-influencer-1.5599762?reduced=true
(13) https://www.ndr.de/nachrichten/info/Influencer-verbreiten-pro-russische-Propaganda,audio1145840.html
(20) https://tass.ru/mezhdunarodnaya-panorama/15728105