MABB - wenn das "Wahrheitsministerium" die Pressefreiheit plattmacht

Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) eröffnete jüngst ein Verfahren gegen das unabhängige Medienportal KenFM. Der Vorwurf lautet, dass es bei KenFM angeblich zu Verletzungen der sogenannten journalistischen Sorgfaltspflicht gekommen sei. Hierbei wird wie so oft mit zweierlei Maß gemessen.
Letztes Jahr wurde KenFM der YouTube Kanal mit weit über 500 000 Abonnenten abgestellt - unter fadenscheinigen Behauptungen. Jetzt soll sich das bekannteste, reichweitenstärkste Medienportal vor der Landesmedienanstalt rechtfertigen. Die Anschuldigungen sind auch hier wieder mindestens zweifelhaft. Die "Pressewächter" bezichtigen den Sender der Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten.
Am Dienstag wandte sich der Chef des Portals, Ken Jebsen in einem Video empört an seine Community:
"Es gibt da draußen Personen und Organisationen, die im Auftrag anderer handeln, die alles dafür tun, dass die unabhängige Presse verschwindet."
Die MABB prangert vier Kommentare von zwei Autoren, die auf dem Portal regelmäßig zu Podcasts verarbeitet werden an. Alle vier haben das Thema Corona als Schwerpunkt. Wie kann es auch anders sein in diesen Tagen?
Einer dieser Beiträge wurde publiziert vom Experten und Lungenfacharzt Dr.Wolfgang Wodarg, die restlichen drei von Friedenaktivist Rüdiger Lenz. Alle drei Kommentare beziehen sich auf das Thema Impfungen und Masken. Nun wird dem Portal vorgeworfen, dass die nötigen Quellen zu den Beiträgen fehlen würden. Quellen bei Kommentaren? Da hat wohl bei der MABB jemand die journalistischen Standards noch nicht wirklich verinnerlicht. Kommentare sind ja gerade deswegen Meinungsbeiträge, weil sie als solche gekennzeichnet werden. Eine Quelle wird dabei üblicherweise nicht angegeben.
Nachdem KenFM diese fehlenden Quellen nach Aufforderung der Landesmedienanstalt später dennoch nachreichte, hieß es nur, das sei nicht genug. Grund: Der Lungenfacharzt Wodarg könne nicht als Quelle gelten. Aha - die MABB bestimmt also, dass ein Arzt keine Quelle bei einem medizinischen Thema ist. Interessant.
Bei anderen, zum Beispiel staatsnahen Medien bemängelt die MABB allerdings keine fehlenden Quellen in Kommentaren – für Jebsen ein klarer Fall von Doppelstandards. Er ist der Meinung, dass mit dieser rigiden Vorgehensweise gegen sein Portal ein Exempel statuiert werden soll. Er will jetzt alle verfügbaren, juristischen Möglichkeiten nutzen um gegen diese Willkür vorzugehen. Obschon KenFM Deutschland demnächst verlassen wird. Er werde an einen Ort ziehen, "wo man ihn in Ruhe arbeiten lässt". Am 14.05. hat Jebsen eine Anhörung zu dem Thema.
Sollte das Portal keine "neuen und überzeugenden Argumente vorbringen" oder "Anpassungen beziehungsweise Änderungen der Inhalte und Beiträge vornehmen", kann die Landesmedienanstalt bei einem Verstoß "einen förmlichen Bescheid mit den erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen erlassen. Im schlimmsten Fall können bis zu 50 000 Euro Strafe drohen.

Laut Angaben des Tagesspiegel sehen sich
"die Medienaufseher bei der neuen Regulierung von Online-Medien in einer nüchternen Rolle. Die Landesmedienanstalten verstünden sich nicht als 'Geschmacksdompteure', schreiben MABB-Direktorin Eva Flecken und Tobias Schmid, der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, in einem Gastbeitrag für den Fachdienst epd medien: 'Unser gesetzlicher Auftrag ist nicht, die Wahrheit der Veröffentlichungen zu überprüfen, sondern das publizistische Handwerk.'"
Und niemand hat vor in Deutschland eine Mauer zu bauen! Schon klar. Die Pressefreiheit wird gerade mit einem staatlichen Zensur- und Medienpanzer plattgewalzt.
Quellen:
(1) https://kenfm.de/mabb-wenn-das-wahrheitsministerium-maulkoerbe-verteilt/