Kassenärzte Baden-Württemberg: medizinische Behandlung nur noch mit 2G oder 3G?
Aktualisiert: 24. Dez. 2021
Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg soll der Anspruch auf medizinische Behandlung künftig vom Status der jeweiligen Patienten abhängig gemacht werden. Zum Arzt soll demnach nur noch dürfen, wer 2G oder mindestens 3G erfüllt. Rechtlich ist so eine Forderung allerdings mehr als fragwürdig.

Der Vorschlag der Vereinigung geht dahin, dass Ungeimpfte ab sofort separate und deutlich verkürzte Sprechzeiten erhalten sollen, da die Rechtslage den kompletten Ausschluss dieser Personengruppe aktuell nicht zulässt.

In ihrem Schreiben an die Mitglieder zum Thema des Umgangs von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit ungeimpften Patienten hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zum Thema Impfverweigerung geäußert. Diese sei "frech und gesellschaftlich inakzeptabel". Unter anderem heißt es dort:
"Spätestens dort, wo man andere gefährdet, ist Corona und Impfen keine Privatsache mehr."
"Völlig zurecht" werde laut dem Papier die 2G oder 3G-Regelung als Voraussetzung für den Zugang zu medizinischer Versorgung gefordert. Allerdings gebe es derzeit "keinerlei Rechtsgrundlage" zur Umsetzung einer solchen Maßnahme.
Als "Lösungsansatz" empfiehlt die KV daher ihren knapp 23 000 Vertragsärzten die Option, "getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere einzurichten". Eine 3G-Sprechstunde könnte demnach von 8-18 Uhr, die andere von 7 bis 7:10 Uhr andauern. Da es aber auch sicher Patienten geben wird, die ihren Immunstatus nicht preisgeben wollen, empfehlen die Autoren des Schreibens:
"Wer keine Auskunft abgeben möchte, der kann in die non 3G-Sprechstunde verwiesen werden."
Das ein solches Vorgehen ethisch und moralisch verwerflich, skrupellos und vielleicht sogar ein Aufruf zu unterlassener Hilfeleistung ist, sollte auf der Hand liegen. Fachanwälte die sich mit diesem Thema befassen, empfehlen den Patienten, die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anzuschreiben und Beschwerde gegen das Vorgehen einzureichen. Auch das Sozialministerium in Baden-Württemberg kann von Betroffenen kontaktiert werden.
Quelle:
(1) Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: News-Artikel (kvbawue.de)