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Infektionsschutzgesetz - Kliniken winkt mehr Kohle für Corona-Patienten

Aktualisiert: 24. Dez. 2021

Das Infektionsschutzgesetz wurde vergangenen Freitag mal wieder überarbeitet. Danach können Krankenhäuser, die Covid-Patienten behandeln nun bis zu 9500 Euro steuersubventionierte Kohle absahnen. Pro Patient versteht sich.


Der neue Geldsegen für die Krankenhäuser nennt sich "Versorgungsaufschlag" und wurde am Freitag in die überarbeitete Fassung des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen . Pro Tag können Kliniken somit einen Haufen Geld für Corona-Patienten dazu verdienen. Fallpauschalen von 360, 560 oder 760 Euro werden dann mit den Faktoren 0,9 bis 13,9 multipliziert, was demnach einen Geldsegen pro Tag Krankenhausaufenthalt von bis zu 9500 Euro in die Kassen spülen würde. Der Faktor 13,9 entspricht dabei der durchschnittlichen Verweildauer eines Patienten mit einer Corona-Erkrankung.


Trotz aller Kritik an der Zählweise von Corona-Patienten werden diese enormen Geldflüsse zugunsten der Gesundheitseinrichtungen weiterhin ermöglicht und jetzt sogar noch signifikant gesteigert. Die Zahlungen greifen, sobald der Patient mindestens zwei Tage in der Klinik verweilt. Meldung und Kontrolle der Fallzahlen sollen wie bisher von den einzelnen Ländern durchgeführt werden. Die neue Regelung greift rückwirkend vom 1. November 2021 und ist vorerst in Kraft bis zum 19. März 2022.


Auch der schnelle Transfer der steuersubventionierten Gelder soll von den Bundesländern getätigt werden. Die Zahlungen müssen zwar mit dem Ganzjahresausgleich 2021 verrechnet werden, der auf Pandemiebedingte Einnahmerückgänge zurückzuführen ist, allerdings wehren sich schon einige große Kliniken gegen diese Regelung. Sie wollen lieber die Mindestverweildauer der Patienten auf fünf Tage anheben und dafür den Ausgleich umgehen.


In der Vergangenheit mussten aufgrund der obskuren Zählweise von Covid-Patienten oft Operationen und andere Therapien abgesagt oder verschoben werden.


Quelle:


(1) Versorgungsaufschlag - Kliniken kriegen bis zu 9.500 Euro pro Covid-Fall (bibliomedmanager.de)

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