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Impfpflichtsanktionen: Bundesregierung plant sogar körperlichen Zwang

Im ersten Entwurf des Deutschen Bundestags zur allgemeinen Impfpflicht wurden vorsorglich schon einmal die Sanktionsmaßnahmen gegen Verweigerer festgelegt, und die haben es in sich. Sogar körperlicher Zwang ist dabei vorgesehen.

Mitten in der hitzigen Debatte um eine allgemeine Covid-Impfpflicht in Deutschland hat die Bundesregierung rund um Gesundheitsminister Karl Lauterbach schon einmal vorgesorgt und den ersten Entwurf des staatlichen Sanktionskatalogs für "Impfverweigerer" präsentiert.


Die Strafen für Menschen, die sich nicht mit den experimentellen und nebenwirkungsreichen Präparaten gegen eine vergleichsweise harmlose Krankheit behandeln lassen wollen, sind drastisch. Sie reichen von hohen Geldbußen über mehrere Jahre Gefängnis bis hin zu dem hochdemokratischen Mittel der direkten Zwangsimpfung. All diese Maßnahmen sollen potenziellen Druck auf "Unwillige" bewirken und lassen jeden Zweifel, ob wir noch in einem demokratischen Staatswesen leben beseitigen. Denn, was von den impfwütigen Ampel-Koalitionären da beschlossen wurde, ist sonst eigentlich nur in Diktaturen wie zum Beispiel Pakistan oder Turkmenistan zu finden. Und selbst diese Staaten gehen vermutlich nicht ganz so rigoros gegen eine grippeähnliche Erkrankung vor und demütigen die eigenen Bürger nicht auf so eine brutale Art und Weise.


Der Entwurf des Strafenkatalogs sieht mehrfache Geldstrafen von bis zu 25 000 Euro oder sogar Gefängnisstrafen von fünf Jahren bei Nichtbefolgung der staatlichen Zwangsbehandlungsanordnung vor. Wer also die auferlegten Geldbußen nicht berappen kann oder will, verstößt gegen die Verordnung und wandert für eine lange Zeit ins Gefängnis. In dem Entwurf heißt es dazu:


[…] Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine […] vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine […] genannte Krankheit, einen […] genannten Krankheitserreger […] verbreitet.“ […]

Alleine diese staatliche Anmaßung ist in ihrer demokratie- und menschenfeindlichen Art schon ein Schlag ins Gesicht für jeden selbstbestimmten Bürger aber es kommt noch besser. Denn unter hohen gesetzlichen Hürden, was auch immer das im Falle eines absoluten Dammbruchs wie einer Impfpflicht noch heißen mag, wäre dann auch die Zwangsimpfung unter körperlicher Gewaltanwendung möglich:


„Wenn die Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichtigen führt, könnte diese nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht grundsätzlich auch durch unmittelbaren Zwang (§ 12 VwVG) vollstreckt werden. Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen. Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatzzwangshaft möglich (§ 16 VwVG).“

Quelle:


(1) https://t.co/SacRrSOLXM


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