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Europarat: Diskriminierung von Impfverweigerern nicht zulässig. Zwang zur Impfung ausgeschlossen.

Aktualisiert: 9. März 2021



Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat am 27.Januar 2021 eine Resolution verabschiedet, die eine Pflicht zur Impfung gegen Covid-19 untersagt. Außerdem wird in dem Papier jegliche Diskriminierung von Nichtgeimpften ausgeschlossen.


Resolution 2361/2021


Mit ihrer Äußerung zum Thema Covid-19 Impfstoffe bezog die Versammlung eine klare Position. Das Schreiben befasst sich mit ethischen, rechtlichen und praktischen Erwägungen zu vielen Teilfragen des Komplexes. Darunter fallen unter anderem, Zugang zu Impfstoffen, Priorisierung der Verteilung und Transparenz der Regierungen.


Die Zulässigkeit einer Impfpflicht oder einer solchen "durch die Hintertür", ist ein weiterer Aspekt in den Überlegungen des Rats. Dabei kommen die Mitglieder zu dem Schluss, dass eine obligatorische Impfung nicht in Frage kommt und das alle Regierungen ihre Bürger über diesen Sachverhalt zu informieren haben.


In Punkt 7.3.1 der Resolution heißt es:


"Die Versammlung fordert daher die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, (…) dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT obligatorisch ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst tun möchte."

Punkt 7.3.2 erteilt auch der durch Bundeskanzlerin Merkel im ARD-Interview "Farbe bekennen" und auch sonst eifrig diskutierten Diskriminierung von Nichtgeimpften durch Behörden, Arbeitgeber, Restaurants, Theater, Kinos usw. eine deftige Absage:


"Die Versammlung fordert daher die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, (…) sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, weil er gesundheitliche Risiken hat oder nicht geimpft werden möchte."

Impfbescheinigungen nur zur Überwachung der Wirksamkeit


Punkt 7.5.2 beschreibt Impfbescheinigungen ausschließlich zum Zweck der Überwachung von Wirksamkeit, Nebenwirkungen und "unerwünschten Ereignissen", nicht aber zur obligatorischen Vorlage und Voraussetzung, zum Beispiel beim Erwerb von Tickets oder Flugreisen.


Merkel machte in ihrem TV-Interview die "Büchse der Pandora" wieder auf, indem sie Sonderrechte für Geimpfte ins Spiel brachte. Auch die Ticketfirma CTS Eventim sorgte jüngst mit einem Vorstoß in dieser Hinsicht für Aufsehen.


Keine automatische Rechtsverbindlichkeit


Die Parlamentarische Versammlung ist nicht automatisch rechtsbindend und verpflichtend für ihre Mitgliedsstaaten. Als Initiative für die Erarbeitung einer Europaratskonvention besitzt sie jedoch politisch- gesellschaftliche Aussagekraft- und Wirkung. Laut wissenschaftlichem Dienst des Deutschen Bundestages kommt politisch "den Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung letztlich in den Mitgliedsstaaten eine politische Kontrollfunktion über ihre jeweilige Regierung", zu.


Die eindeutige Positionierung der Versammlung zum Thema könnte also durchaus gewichtig sein in der Debatte um die Fragen einer künftigen "Zweiklassengesellschaft."


Quellen:


(1) resolution 2361.pdf (coe.int)

(2) https://www.youtube.com/watch?v=EwVyHq5FYLM

(3) CTS Eventim-Chef Schulenberg sagt: Konzerte nur mit Impfung (berliner-zeitung.de)





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