Europäischer Gerichtshof: Darum ist die deutsche Justiz nicht unabhängig
Die deutsche Justiz ist weisungsgebunden und ganz und gar nicht unabhängig. Aus diesem Grund können hierzulande auch Gesetze verabschiedet werden, die die Meinungsfreiheit endgültig begraben. Sogar Kriegsverbrecher werden von Deutschlands Justiz nicht belangt. Das alles sage nicht ich und es ist auch keine Verschwörungstheorie, sondern das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 hervor.

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Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig sondern weisungsgebunden. Dieses Thema habe ich in einem Artikel angeschnitten, wo es um das neue Gesetz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ging. Nun möchte ich darauf etwas näher eingehen. Denn dass die deutsche Justiz von der Politik abhängig ist, sage nicht ich, sondern das steht in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019.
Die deutsche Bundesregierung hat letzte Woche ganz heimlich eine Änderung im Strafgesetzbuch durchgedrückt, welche die Meinungsfreiheit noch mehr einschränkt als ohnehin schon. Widerspricht man künftig dem offiziellen Narrativ der Bundesregierung in Sachen Ukraine-Krieg und böser Aggressor Russland, kann es einem passieren, dass man hinter schwedische Gardinen wandert. Keine Staatsanwaltschaft in Deutschland würde gegen diesen Gummiparagrafen 130 StGB Artikel 5 etwas ausrichten können, weil die Weisung zu ermitteln von oben kommt.
Wie schon in dem Artikel über das Maulkorbgesetz beschrieben, wird die deutsche Staatsanwaltschaft nur gegen Menschen ermitteln, die politisch unangenehm werden könnten, hetzt jemand beispielsweise im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gegen Ungeimpfte, wird derjenige sicherlich keine Konsequenzen zu befürchten haben, denn das ist ja politisch so gewollt. Es gibt eben in Deutschland gute Hetze und böse Hetze, je nachdem wonach gerade der politische Wind weht.
Doch wie kam es überhaupt zu der Abhängigkeit der deutschen Justiz und vor allem wie kam das heraus? Vor einiger Zeit wehrten sich in Irland ein paar Männer gegen europäische Haftbefehle und zogen dabei bis vor den Europäischen Gerichtshof. Die Männer waren aus Litauen und Rumänien und wurden per litauischem und per deutschem internationalem Haftbefehl gesucht. In Irland klagten die Betroffenen gegen ihre Auslieferung.
Der Europäische Gerichtshof urteilte darüber am 27. Mai 2019 und dieses Urteil musste für Deutschland wie ein Tritt in die Weichteile wirken. Denn das Gericht entschied damals, dass Litauen sehr wohl europäische Haftbefehle ausstellen darf, die Deutschen hingegen nicht. Als Begründung gaben die Richter die fehlende Unabhängigkeit der deutschen Justiz von der Exekutive im Land an, woraus folgt, dass Deutschland keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen darf. Doch warum urteilten die europäischen Richter derartig über Deutschland? Hierzulande wird doch in der "Qualitätspresse" immer wieder das Mantra von der Gewaltenteilung und der unabhängigen Justiz gepredigt. Da wären wir wieder einmal beim Paragrafen 146 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Darin steht:
"Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen."
Der Vorgesetzte des Staatsanwalts? Wer ist das? Das regelt Paragraf 147 GVG. Der Vorsitzende des Staatsanwalts ist der jeweilige Landesjustizminister. Und eben diese Justizminister machen von ihrer Weisungsbefugnis regelmäßig Gebrauch, vor allem wenn es um die Ermittlung gegen missliebige Regimekritiker geht.
Mit Gewaltenteilung hat das nichts zu tun, denn in einem demokratischen Rechtsstaat muss die Justiz eigentlich unabhängig von der Politik sein. Die Politik, in dem Fall die Bundesregierung hat Interessen und eben diese Interessen verfolgt der jeweilige Landesjustizminister der dem Staatsanwalt Weisung erteilt über sein eigenes Parteibuch. Da kann keine Unabhängigkeit entstehen, wer das wirklich behauptet ist ein echter Verschwörungstheoretiker. In Deutschland ist die Justiz abhängig von der Bundesregierung und eben das hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 festgestellt. Man kann aber davon ausgehen, dass dieser Missstand schon länger besteht.
In dem europäischen Urteil ging es explizit um die Ausstellung europäischer Haftbefehle und dafür ist in Deutschland die Staatsanwaltschaft zuständig. Da diese aber hierzulande weisungsgebunden ist, heißt es in dem Urteil:
"Der Begriff „ausstellende Justizbehörde“ (…) über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (…) ist dahin auszulegen, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden."
Das ist ein wenig verklausuliert, hier handelt es sich um juristische Sprache aber man sollte annehmen, dass die Politik darauf reagiert hat und daraufhin die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft sichergestellt hat. Das ist jedoch nicht der Fall und dazu schrieb dann auch am 11.06.2019 das Handelsblatt:
"Bund und Länder sehen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten. „Der einzige konkrete Handlungsbedarf, der sich aus dem Urteil ergibt, liegt darin, die Wirksamkeit Europäischer Haftbefehle sicherzustellen, indem diese künftig von Richterinnen und Richtern erlassen werden“, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) dem Handelsblatt. Mehr sei „nicht veranlasst"."
Dieser Artikel erschien damals zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und auch bis heute hat sich die Politik in dieser Frage nicht gerührt, alles geht weiter wie gehabt. Sehr bemerkenswert und auch aufschlussreich ist folgende Passage aus dem Handelsblatt-Artikel:
"Das Bayerische Staatsministerium der Justiz teilte auf Anfrage mit: „Das Weisungsrecht ist verfassungsrechtlich notwendig, weil nach dem Grundgesetz jede staatlich ausgeübte Hoheitsgewalt einer demokratischen Legitimation bedarf.""
"Demokratische Legitimation" besteht also in Deutschland darin, dass ein Justizminister entscheiden darf, wer gegen Gesetze verstoßen darf und dabei straffrei davonkommt und gegen wen ermittelt wird. Das hat mit Demokratie gar nichts zu tun aber hierzulande scheint man den Begriff Demokratie einfach jeweils zu seinen eigenen Gunsten auslegen zu können. Im Jahr 2016 gab es eine Preisliste für Treffen mit den Ministern und bestimmte Lobbyisten mussten nur einen bestimmten Betrag an die damalige regierende SPD überweisen und schon konnten sie den jeweiligen Minister nach eigenem Gusto lobbyieren.
Eigentlich ist das illegale Finanzierung von Parteien und erfüllt zumindest den Verdacht der Korruption aber damals durfte die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, denn der Bundesjustizminister hieß Heiko Maas und war von der SPD. Dass der keine Ermittlungen wollte, wenn es um illegale Parteienfinanzierung ging, versteht sich von selbst. Die "demokratische Legitimation" sorgte damals also dafür, dass der Justizminister nicht gegen sich selbst ermitteln musste. Das Handelsblatt sprach dieses Problem damals zwar an aber zeigte nicht auf, dass so etwas hierzulande normal ist:
"Das Weisungsrecht ist umstritten. Die Befürchtung: Bei Regierungskriminalität oder in anderen Fällen könnte der Justizminister die Staatsanwaltschaft anweisen, nicht so genau hinzuschauen. Dies wäre auch indirekt und informell auf Zuruf möglich. Oder der Minister könnte ein Ermittlungsverfahren anordnen, wo gar keines nötig wäre."
Ändern wollte und will man diese unsäglichen Zustände in Deutschland aber nicht und auch das konnte man damals schon im Handelsblatt nachlesen:
"Deutschland will also nicht die Ursache für das Urteil beseitigen, sondern lediglich das Prozedere für das Fahndungsinstrument ändern. Möglich macht das die Strafprozessordnung. Sie lässt offen, ob ein Richter oder die Staatsanwaltschaft eine „Ausschreibung zur Festnahme“ veranlasst."
In der Bundesrepublik sind nur die Richter unabhängig und das ist gesetzlich auch so verankert. Die Regierung trickst hier also die Richter einfach aus, indem man dafür sorgt, dass eine Straftat vor Gericht kommt oder eben nicht. Ist die Straftat politisch opportun, dann wird kein deutscher Richter jemals eine Ermittlungsakte dazu sehen, will man aber jemanden verknacken, weil er nicht ins politische Bild passt, dann erhält der Richter alle nötigen Informationen. Auf diesem Weg können Menschen wie Michael Ballweg oder Sucharit Bhakdi wegen relativ harmloser Vergehen weggesperrt werden, eine Ursula von der Leyen ist aber trotz mehrfacher Korruptionsfälle noch auf freiem Fuß und sogar die höchste EU-Chefin. Im Handelsblatt konnte man damals schon lesen, dass die Richter diese Regelung nicht wirklich gutheißen:
"Der Deutsche Richterbund (DRB) hält das Vorgehen von Bund und Ländern für eine „schnelle Notlösung“, bei der die Justizminister aber nicht stehen bleiben dürften. „Die richtige Reaktion darauf muss sein, das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten aufzugeben“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Handelsblatt."
Das war 2019 und der ein oder andere Richter dürfte auch heute Skepsis in Bezug auf die weisungsgebundene Justiz in Deutschland haben. Doch die Politik möchte dieses Vorgehen offenbar so beibehalten, denn sonst könnte es ja vorkommen, dass sie gegen sich selbst ermitteln müssten. Und genau das könnte schließlich dazu führen, dass einige korrupte Politiker die seit dem Jahr 1998 im Bundestag saßen, aufgrund von Verstößen gegen Paragraf 80 Strafgesetzbuch und Paragraf 13 Völkerstrafgesetzbuch sehr lange ins Gefängnis müssten. Paragraf 13 VStGB verbietet es, einen Angriffskrieg zu planen, vorzubereiten oder einzuleiten. Im Jahr 1999 war aber genau das der Fall, Deutschland griff illegal den souveränen Staat Jugoslawien an. Ex-Kanzler Schröder musste das später sogar zugeben. Wurde er dafür weggesperrt? Nein, natürlich nicht, denn die weisungsgebundene deutsche Justiz schützt hierzulande auch Kriegsverbrecher.
Quellen:
(2) https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004085.pdf
(3) https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/18/c-508-18.php
(4) https://dejure.org/gesetze/GVG/146.html
(5) https://dejure.org/gesetze/GVG/147.html
(9) https://www.artikeleins.info/post/korrupt-korrupter-ursula-von-der-leyen
(10) https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html