Ermessensspielraum: Mittelsachsen lässt ungeimpfte Pflegekräfte weiterarbeiten
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht fängt in den ersten Landkreisen Deutschlands an zu bröckeln. In Mittelsachsen berufen sich die Gesundheitsämter auf ihren Ermessensspielraum und erklären die ungeimpften Pflegekräfte für nicht verzichtbar.

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In den ersten deutschen Landkreisen fängt die seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona an zu bröckeln. Im Landkreis Mittelsachsen wurden 3 200 Mitarbeiter im Gesundheitswesen bislang nicht gegen Corona geimpft und sind auch nicht davon genesen. Sie sind also einfach gesund. Eine Geldstrafe oder gar ein Betretungsverbot droht ihnen aber nicht, denn sie werden dringend benötigt um die Versorgungssicherheit in den 570 regionalen Pflegeeinrichtungen weiter gewährleisten zu können.
Damit verzichtet der Landkreis auf eine Anhörung der Betroffenen und wird auch keine Bußgelder verhängen bzw. keine Betretungsverbote aussprechen. Mittelsachsen machte bei den Einrichtungen eine Umfrage, die darauf abzielte herauszufinden, ob solche Sanktionen die Versorgungssicherheit gefährden könnten und handelte damit entgegen dem bundesweit verordneten Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Herausgekommen ist bei der Umfrage, dass die Kräfte alle gebraucht werden um die Patienten weiter pflegen und betreuen zu können.
„Dort wo die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist, kann kein Betretungsverbot ausgesprochen werden“, sagte die Gesundheitsministerin von Sachsen, Petra Köpping (SPD) und verwies damit auf den Ermessensspielraum der Behörden. Bereits ein Drittel der impffreien Beschäftigten haben schon eine Bescheinigung darüber erhalten, dass sie weiterhin ihre Arbeit ausführen dürfen. In ganz Sachsen können knapp 25 000 Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen keinen oder nur einen unvollständigen Nachweis über eine sogenannte Covid-19-Impfung vorlegen aber bislang lässt nur der Landkreis Mittelsachsen die impffreien Mitarbeiter weiterarbeiten. In weiteren Landkreisen finden noch dementsprechende Prüfungen statt.
Mittelsachsen setzt damit ein Ausrufezeichen in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die den ohnehin schon dramatischen Pflegenotstand in Deutschland noch einmal verschärft. Da die Präparate weder vor einer Ansteckung noch wirklich zuverlässig vor einer schweren Covid-19-Krankheit schützen und zudem noch ein hohes Nebenwirkungsprofil haben, ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nichts weiter als ein weiterer ideologischer Irrsinn, den dieses Land in den letzten Jahren heimgesucht hat.
Quellen:
(3) https://www.artikeleins.info/post/impfungen-oder-gentherapeutika-was-sind-mrna-injektionen-wirklich