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Digitale Diktatur: Neue EU-Richtlinie bringt uns Orwellsche`s Wahrheitsministerium

Eine neue EU-Richtlinie mit Namen "Digital Services Act" hat sich offenbar vorgenommen, die freie Meinungsäußerung im Netz vollkommen zu zensieren und abzuschaffen. Es steht den EU-Bürgern ganz im Sinne von George Orwells "1984" ein digitales Wahrheitsministerium bevor. Die Krisenprotokolle der EU bekräftigen diese Sorge noch um ein Vielfaches.

Kennen sie das auch? Sie fragen sich, warum es im Ahrtal niemandem rechtzeitig aufgefallen war als es anfing immer heftiger zu regnen und es schließlich zur Flutkatastrophe kam. Oder sie fragen sich, ob sie die vierte Booster-Impfung wirklich zu sich nehmen sollten, nachdem sie bei den ersten drei schon sehr starke Nebenwirkungen zu erleiden hatten. Oder vielleicht fragen sie sich, woher immer diese merkwürdigen Streifen am Himmel kommen, könnten sie gesundheitsschädlich sein? Oder ist der Krieg in der Ukraine gar von mehr als nur einer Seite angefacht worden? Nein, natürlich nicht! Lehnen sie sich zurück, genießen sie ihre Coca-Cola oder ihr Bier, schaufeln sie weiterhin Chips und andere hochgenüssliche, gesunde Lebensmittel in sich hinein, vielleicht noch ein bisschen "wokes" Netflix oder den Stadionbesuch unter 2G-Bedingungen genießen. Erleben sie die schönen Dinge des Lebens, genießen sie den Augenblick aber bitte um Himmels Willen stellen sie keine Fragen wie diese. Alles Verschwörungstheorie, Hass, Hetze und rechtes Gedankengut. Regierungskritik? Na klar, aber nur im vorgegebenen Rahmen. Beispielsweise können sie gerne bemängeln, dass der Staat seine Bürger jetzt, so früh wieder in die Freiheit entlässt und nicht weitere harsche Corona-Maßnahmen beschließt. Das ist erlaubt und unterstehen sie sich, ihre regierungskritische Haltung im Internet zu offenbaren. Denn wenn sie das tun, dann, ja dann bleibt uns gar nichts anderes übrig als sie zu zensieren, natürlich nur zu ihrem Besten versteht sich.


Es tut sich was im "Wertewesten". Im freien, demokratischen und pluralistischen Paradies EU. Offenbar haben die Maßnahmen gegen eine geplante Pandemie der letzten beiden Jahre noch nicht alle persönlichen Rechte der Bürger abschaffen können, offenbar konnten die geplanten Sozialkreditsysteme noch nicht rechtzeitig eingeführt werden, so wie sich das die Eliten beim Weltwirtschaftsforum (WEF) und deren Handlanger in der Politik vorgestellt haben. Offenbar haben doch noch zu viele Menschen auf diesem Planeten ein eher bescheidenes Vertrauensverhältnis in staatliche Institutionen und wollten sich nicht alle den segenbringenden Gensaft namens Impfung einflößen lassen. Offenbar gibt es da noch ein freies Internet, einen Treffpunkt von freien Denkern, kleinen Rebellen, die sich nicht die Story vom Pferd erzählen lassen und auf ihre individuellen und im Grundgesetz verbrieften Rechte beharren.


Denn diejenigen die immer von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten schwafeln, sperrten die letzten beiden Jahre ihre Bürger gnadenlos ein, wollten die Unverletzlichkeit des Körpers aushebeln, machten unter fadenscheinigen Begründungen menschenfeindliche Regulierungen, hetzten die Menschen in die Unterversorgung und jetzt sogar in einen möglichen Dritten Weltkrieg. Kanadas Premierminister Justin Trudeau ist einer dieser kleinen fiesen Diktatoren, die kleinen Kindern gerne erzählen, dass "immer wenn ihr eine Maske getragen habt, immer, wenn ihr zuhause geblieben seid, habt ihr die Dinge besser gemacht, … habt ihr Opfer für unser aller Wohl gebracht."



Alles Fake und ein riesengroßes Schmierentheater, doch wer widersprochen hat, bekam die Zensurkeule zu spüren, wurde diffamiert und an den öffentlichen Pranger gestellt. Leute wie Trudeau, ein Young Global Leader des WEF stopften sich derweil weiterhin die Taschen voll und profitierten von der angeblichen Pandemie durch enormen Machtzuwachs und voller Kontrolle über alle Bürger und deren Tun und Handeln. Wer es gewagt hat, Corona als das hinzustellen was es ist, nämlich ein für ältere und vulnerable Menschen möglicherweise gefährlicher, für junge gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen harmloser Erreger, der wurde als Nazi, Querdenker und Verschwörungstheoretiker beschimpft. Der öffentliche Diskurs wurde ausgeschaltet und soll, wenn es nach den Mächtigen geht auch nie wieder reaktiviert werden. In den USA sind dafür Ex-Präsident und Friedhofsnobelpreisträger sowie die ehemalige Außenministerin (K)illary Clinton führend, beide unterstützen den von der EU geplanten "Digital Services Act" und veröffentlichten dazu ihre Meinung auf Twitter.


Der "Digital Services Act" ist eine Verordnung, die sich offenbar zum Ziel gesetzt hat, die grundlegenden Freiheiten der Bürger zu eliminieren. Dabei geht es um ein, vom Europäischen Parlament geschaffenen Binnenmarkt für digitale Dienste die eine Änderung der Richtlinie 2000/31/EG vorsieht. Damit können bei künftigen Katastrophen oder Pandemien die kritischen Stimmen von vorne herein ausgeschaltet werden, Maßnahmen ohne abweichende Meinungen zuzulassen durchgezogen und Querulanten an den Pranger gestellt werden. Das EU-Parlament hat dazu zusammen mit der EU-Kommission sogenannte Krisenprotokolle erarbeitet, die zur Verständigung über den "Digital Services Act" dienen sollen. Demnach können die großen Internetbetreiber wie Facebook, Google und andere ihre Nutzer manipulieren und es kann auch leichter gegen "illegale Inhalte" und "Desinformation" vorgegangen werden. Was genau diese Desinformationen sein sollen, wird natürlich nur schwammig beschrieben und natürlich wissen die Macher, dass nicht jeder die Krisenprotokolle der EU lesen wird.


In den Protokollen wird den Menschen vorgespielt, dass es sich bei den Änderungen um einen Wettbewerb zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen handeln würde, doch dem ist bei Weitem nicht so wie wir gleich sehen werden. Fangen wir mit einem der Krisenprotokolle an und schauen wir weiter unten, was in der Regulierung umgesetzt werden soll:


(71) Falls außergewöhnliche Umstände Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit haben, kann die Kommission zur Erstellung von Krisenprotokollen auffordern, um eine rasche, kollektive und grenzüberschreitende Reaktion im Online-Umfeld zu koordinieren.
Außergewöhnliche Umstände können jedes unvorhersehbare Ereignis wie z. B. Erdbeben, Wirbelstürme, Pandemien und andere ernste grenzüberschreitende Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit sowie Krieg und terroristische Handlungen umfassen, bei denen Online-Plattformen z. B. für eine schnelle Verbreitung von illegalen Inhalten oder Desinformation missbraucht werden können oder eine rasche Verbreitung verlässlicher Informationen erforderlich ist.
Angesichts der wichtigen Rolle sehr großer Online-Plattformen bei der Verbreitung von Informationen auf gesellschaftlicher und internationaler Ebene sollten diese Plattformen dazu aufgefordert werden, spezielle Krisenprotokolle zu erstellen und anzuwenden. Solche Krisenprotokolle sollten nur für einen begrenzten Zeitraum aktiviert werden, und die getroffenen Maßnahmen sollten sich auf das für die Bewältigung der außergewöhnlichen Umstände absolut notwendige Maß beschränken. Diese Maßnahmen sollten mit dieser Verordnung im Einklang stehen und nicht zu einer allgemeinen Verpflichtung der teilnehmenden sehr großen Online-Plattformen führen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Fakten oder Umständen zu forschen, die auf illegale Inhalte hindeuten.

Unzuverlässige Informationen auf, zum Beispiel die Impfung bezogen sind demnach alle Informationen, die der Mainstreammeinung widersprechen. Also keine Nebenwirkungen, Freiheit nur durch Impfung, Lockdowns haben tausende Leben gerettet, sie müssen unbedingt zu Hause bleiben, wenn wir es ihnen sagen. In Bezug auf eine Flutkatastrophe sind Desinformationen all jene, die von politischem Versagen sprechen, beim Krieg ist alles Hatespeech und Desinformation was sich für beide Seiten der Medaille interessiert. Reguliert wird das Problem wie folgt:


Artikel 27 Risikominderung
(1)Sehr große Online-Plattformen ergreifen angemessene, verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen, die auf die gemäß Artikel 26 ermittelten besonderen systemischen Risiken zugeschnitten sind. Hierzu können gegebenenfalls gehören:
a)Anpassung der Systeme zur Moderation von Inhalten oder der Empfehlungssysteme, ihrer Entscheidungsprozesse, der Merkmale oder der Funktionsweise ihrer Dienste oder ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen;
b)gezielte Maßnahmen zur Beschränkung der Anzeige von Werbung in Verbindung mit dem von ihnen erbrachten Dienst;
c)Stärkung der internen Prozesse oder der Beaufsichtigung ihrer Tätigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Erkennung systemischer Risiken;
d)Beginn oder Anpassung der Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern gemäß Artikel 19;
e)Beginn oder Anpassung der Zusammenarbeit mit anderen Online-Plattformen anhand der in Artikel 35 und Artikel 37 genannten Verhaltenskodizes bzw. Krisenprotokolle.

Das bedeutet, dass wenn es eine Krise gibt, nur die EU-Kommission eine solche feststellen kann und niemand anderes. Dinge, die nicht in die offizielle Erzählung passen, werden ausgemerzt, für die Propagandaverbreiter gibt es Gütesiegel wie zum Beispiel "vertrauenswürdige Quelle" oder "vertrauenswürdige Hinweisgeber" wie in Artikel 19 zu sehen ist:


Artikel 19 Vertrauenswürdige Hinweisgeber (1)Online-Plattformen ergreifen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit Meldungen, die von vertrauenswürdigen Hinweisgebern über die in Artikel 14 genannten Mechanismen übermittelt werden, vorrangig und unverzüglich bearbeitet werden und darüber entschieden wird. (2)Der Status des vertrauenswürdigen Hinweisgebers nach dieser Verordnung wird auf Antrag einer Stelle vom Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller niedergelassen ist, zuerkannt, nachdem der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er alle folgenden Bedingungen erfüllt:
a)die Stelle besitzt besondere Sachkenntnis und Kompetenz in Bezug auf die Erkennung, Feststellung und Meldung illegaler Inhalte; b)sie vertritt kollektive Interessen und ist unabhängig von jeder Online-Plattform; c)sie übt ihre Tätigkeiten zur Übermittlung von Meldungen rechtzeitig, sorgfältig und in objektiver Weise aus.

Ob man demnach als "vertrauenswürdiger Hinweisgeber" angesehen wird oder nicht, entscheidet ein Antrag und diese Anträge werden offenbar nur den üblichen Verdächtigen zukommen. Bellingcat, Amadeu-Antonio-Stiftung oder Correctiv zum Beispiel. Doch all diese Institutionen sind bekanntermaßen sehr staatsnah und sicher nicht unabhängig geschweige denn vertrauenswürdig. Artikel 26 definiert die systemischen Risiken, das heißt alles was in den letzten Jahren kodifiziert wurde um die Inhaber der Rechte zu schützen. In Wirklichkeit sehen wir hier aber einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, denn die kann jetzt jederzeit unter Verweis auf Verstöße gegen diese ursprünglich geschaffenen Rechte eliminiert werden:


Artikel 26 Risikobewertung Sehr große Online-Plattformen ermitteln, analysieren und bewerten ab dem in Artikel 25 Absatz 4 Unterabsatz 2 genannten Anwendungsbeginn und danach mindestens einmal jährlich alle erheblichen systemischen Risiken, die sich aus dem Betrieb und der Nutzung ihrer Dienste in der Union ergeben. Diese Risikobewertung erfolgt spezifisch für ihre Dienste und umfasst die folgenden systemischen Risiken: a)Verbreitung illegaler Inhalte über ihre Dienste; b)etwaige nachteilige Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf die Meinungs- und Informationsfreiheit, auf das Diskriminierungsverbot und auf die Rechte des Kindes, die in den Artikeln 7, 11, 21 und 24 der Charta verankert sind;
c)vorsätzliche Manipulationen ihres Dienstes, auch durch unauthentische Nutzung oder automatisierte Ausnutzung des Dienstes, mit tatsächlichen oder absehbaren nachteiligen Auswirkungen auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit, auf Minderjährige und auf die gesellschaftliche Debatte oder tatsächlichen oder vorhersehbaren Auswirkungen auf Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit.

Die Krisenprotokolle fahren mit Artikel 37 fort und zeigen das Paradox der Aushebelung von Rechten unter dem Verweis auf angebliche Verstöße gegen Rechte:


Artikel 37 Krisenprotokolle (1)Das Gremium kann der Kommission empfehlen, gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 die Ausarbeitung von Krisenprotokollen zur Bewältigung von Krisensituationen einzuleiten, die strikt auf außergewöhnliche Umstände beschränkt sind, die die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigen. (2)Die Kommission fördert und erleichtert die Beteiligung sehr großer Online-Plattformen und gegebenenfalls anderer Online-Plattformen und beteiligt sich selbst an der Ausarbeitung, Erprobung und Anwendung dieser Krisenprotokolle, die eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen: a)hervorgehobene Darstellung von Informationen über die Krisensituation, die von den Behörden der Mitgliedstaaten oder auf Unionsebene bereitgestellt werden; b)Gewährleistung der Zuständigkeit der in Artikel 10 genannten Kontaktstelle für das Krisenmanagement; c)gegebenenfalls Anpassung der Ressourcen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den Artikeln 14, 17, 19, 20 und 27 vorgesehen sind, an den durch die Krisensituation entstandenen Bedarf. (3)Die Kommission kann gegebenenfalls die Behörden der Mitgliedstaaten und die Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in die Ausarbeitung, Erprobung und Überwachung der Anwendung der Krisenprotokolle einbeziehen. Die Kommission kann gegebenenfalls auch Organisationen der Zivilgesellschaft oder andere einschlägige Organisationen in die Ausarbeitung der Krisenprotokolle einbeziehen. (4)Die Kommission setzt sich dafür ein, dass alle folgenden Elemente in den Krisenprotokollen klar dargelegt werden:
a)die spezifischen Parameter zur Bestimmung der besonderen außergewöhnlichen Umstände, denen mit dem Krisenprotokoll begegnet werden soll, und die damit verfolgten Ziele; b)die Rolle der einzelnen Beteiligten und die Maßnahmen, die sie in Vorbereitung und nach Aktivierung des Krisenprotokolls zu ergreifen haben; c)ein klares Verfahren, um zu bestimmen, wann das Krisenprotokoll zu aktivieren ist; d)ein klares Verfahren zur Bestimmung des Zeitraums, in dem die nach Aktivierung des Krisenprotokolls zu ergreifenden Maßnahmen durchzuführen sind und der strikt auf das zur Bewältigung der besonderen außergewöhnlichen Umstände erforderliche Maß beschränkt ist; e)Schutzvorkehrungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Ausübung der in der Charta verankerten Grundrechte, insbesondere der Meinungs- und Informationsfreiheit und des Rechts auf Nichtdiskriminierung; f)ein Verfahren für die öffentliche Berichterstattung über alle ergriffenen Maßnahmen, ihre Dauer und ihre Ergebnisse nach Beendigung der Krisensituation. (5)Ist die Kommission der Auffassung, dass ein Krisenprotokoll der Krisensituation nicht wirksam begegnet oder die Ausübung der in Absatz 4 Buchstabe e genannten Grundrechte nicht schützt, kann sie die Beteiligten auffordern, das Krisenprotokoll zu überarbeiten, auch durch die Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen.

Die Krisenprotokolle sollen also vornehmlich dazu dienen, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder gänzlich abzuschaffen. Informationen über etwaige Krisen müssen demnach staatlich abgesegnet, auf Verlässlichkeit geprüft und von den Mächtigen abgesegnet werden. Das System schützt sich auf diese Weise selbst von innen und verbietet in einer autoritären Art die Infragestellung von Informationen über eine Krise. Damit schaffen sich die bürokratischen Organe der EU eine Art Informationsmonopol, eine Machtergreifung über die Daten. Die EU ist damit auf dem besten Weg in eine digitale Diktatur, denn nur "verlässliche" Quellen sind richtige Quellen, alles andere ist Desinformation und Hatespeech. Oder wie es George Orwell in seinem Klassiker "1984" ausgedrückt hatte:


"Krieg ist Frieden!
Freiheit ist Sklaverei!
Unwissenheit ist Stärke!"

Quellen:


(1) https://www.artikeleins.info/post/mehr-1984-wagen-italien-f%C3%BChrt-sozialkreditsystem-ein

(2) https://www.artikeleins.info/post/impfungen-oder-gentherapeutika-was-sind-mrna-injektionen-wirklich

(3) https://ec.europa.eu/info/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_en

(4) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0031

(5) https://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/2022/4/press_release/20220412IPR27111/20220412IPR27111_en.pdf

(6) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0014_EN.html







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