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Bundesverfassungsgericht befangen? 2G plus plus-Regel sorgt für Aufsehen

Geimpft, genesen und noch einen negativen PCR-Test der nicht älter als 24 Stunden ist, muss vorgewiesen werden, wenn man beim Bundesverfassungsgericht vorstellig werden will. Die neue 2G plus plus-Regel sorgt jetzt für scharfe Kritik. Die Frage nach der Befangenheit von Deutschlands höchstem Gericht muss gestellt werden.


Wieder einmal wird lautstarke Kritik gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut. Die neue 2G plus plus-Regel sieht vor, dass nun auch gegen Corona Geimpfte einen negativen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist.


Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed lehnte aufgrund dieser neuen Verordnung in dieser Woche alle Richter aus Besorgnis vor einer Befangenheit ab. Diese Ablehnung erwirkte Hamed im Namen ihrer Mandantin. Auch schon bei der Verhandlung zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz wandte der erste Senat in Karlsruhe bereits diese Regelung an. Sie galt ausnahmslos für alle Anwesenden, inklusive der Verfahrensbeteiligten. Einen rechtlichen Grund zu diesem Vorgehen hatte das BverG allerdings nicht. Daher scheint Hameds Befangenheitsvermutung einen guten Grund zu haben.


Kläger und Anwälte können sogar ausgeschlossen werden, wenn ihre Testergebnisse nicht rechtzeitig fertig werden, was aufgrund massiv überlasteter Labore jederzeit vorkommen kann. In Karlsruhe herrschen damit die "strengsten Corona-Regeln der Republik", was allerdings im eindeutigen Widerspruch zum Prinzip der Gerichtsöffentlichkeit steht. Hameds Mandantin äußerte zudem die Sorge, dass sie als ungeimpfter Mensch ausgeschlossen würde und man deshalb ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nachkommen werde. Auch seine rechtliche Vertretung müsse man sich nach seinem Impfstatus aussuchen, so die Mandantin. Jessica Hamed hat zur Karlsruher Vorgehensweise eine klare Meinung:


"Ein Gerichtsverfahren mit 2G-Plus-Plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig."

Es würde hier ja nicht um Privatvergnügen wie Restaurantbesuche oder ähnliches gehen, sondern um den einzigen Ort an dem man sein Recht einfordern könne. Ein Gericht wäre "die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss." Sogar eine 3G-Regelung im Gerichtssaal hält Hamed für fragwürdig. Sie würde lediglich große Zuschauermengen im Sinne des Infektionsschutzes abhalten. Andere deutsche Gerichte haben bereits 3G eingeführt um wenigstens ein bisschen Öffentlichkeit zulassen zu können. Das Infektionsgeschehen in Gerichtssälen spielte während der letzten fast zwei Jahre sogenannten Pandemiegeschehens allerdings eine untergeordnete Rolle.


Es ist mindestens eine problematische Einstellung von Deutschlands höchsten Richtern solch eine strenge Maßnahme in ihren Räumlichkeiten durchzusetzen. Es wirkt, als stehe die Ideologie mittlerweile über der Rechtsprechung. Somit kann man von einer Befangenheit der Karlsruher Richter durchaus ausgehen.

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