BionTech-Impfstoff unter Beschuss: Nichtigkeitsklage eingereicht
Aktualisiert: 8. März 2021
Vor zwei Tagen erhielt das Europäische Gericht von der Bozner Rechtsanwältin Renate Holzeisen, eine Nichtigkeitsklage nach Art.263 AEUV. Die Klage richtet sich gegen den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission, zur zentralisierten Zulassung des BionTech-Impfstoffs "Comirnaty". Zusätzlich wurde ein Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren gestellt.
Grundlage der Klage ist der augenscheinlich enorm steigende Druck in Richtung Impfzwang für Mitarbeiter im Bereich Gesundheit- und Pflege. Ihr Grundrecht auf hohes Gesundheitsschutzniveau, körperliche Unversehrtheit und Gesundheitsschutz sehen viele Mitarbeiter der Branche unmittelbar dadurch gefährdet. Die Zulassungen der experimentellen Corona-Impfstoffe, viele Wissenschaftler bezeichnen sie auch als Genexperimente, erfolgte zentral gesteuert durch die EU-Kommission. Die EU-Mitgliedsstaaten spielten hier nur eine untergeordnete Rolle, da sie keine weiteren Entscheidungsbefugnisse für die Zulassung hatten. Die Mitgliedsstaaten werden zudem einem enormen "Verimpfungsdruck" seitens Brüssel ausgesetzt um gewisse Quoten zu erfüllen.
Der Covid-19mrnA-Impfstoff "Comirnaty" ist zentrales Element der Nichtigkeitsklage. Die Kläger um Frau Dr. Renate Holzeisen beantragen die Rückabwicklung eines Rechtsakts, der von einer Institution der Europäischen Union erlassen wurde. Der Impfstoff entspricht in seiner Funktionsweise einem gentechnischen Eingriff. Laut Klageschrift hat er absolut gar nichts mit einer herkömmlichen Impfung zu tun. Es handele sich dabei viel mehr um ein Gentherapeutikum. Auch die Impfstoffe von AstraZeneca und Moderna haben laut den Klägern nichts mit Impfungen zu tun und seien rein experimenteller Natur. Auch gegen diese beiden "Impfstoffe" werden schon Klagen vorbereitet, um ihre Zulassung rückgängig zu machen. Die vollständige Klageschrift liegt dem Journalisten Boris Reitschuster vor.
36 Südtiroler, allesamt im Gesundheits- und Pflegebereich tätig, sind als Kläger in Erscheinung getreten. Der Druck, sich der Impfung zu unterziehen sei immens. Es reiche von moralisierendem Druck, bis hin zur Androhung von Kündigung oder sonstiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Frau Dr. Holzeisen berichtet von einer regelrechten Aggression gegen alle diejenigen, die die Impfung in Italien verweigern würden. Der Chef-Virologe Italiens habe Impfgegner quasi als vogelfrei erklärt und sie zum Abschuss freigegeben, sollten sie sich dem Experiment nicht unterwerfen. Außerdem drohte er den Bürgern einen noch weitaus längeren Lockdown an, um zusätzlichen Druck auf Kritiker aufzubauen. „Wir haben längst die Grenzen des Erträglichen verlassen“, konstatiert die Anwältin.
Die Verletzungen von EU-Recht in Bezug auf die Zulassung von Arzneimitteln seien in diesem Fall so gravierend, dass, laut Holzeisen die vorläufige Zulassung der Vakzine sofort gestoppt werden müsse. Wenn dem nicht so ist, wäre das ein alarmierendes Signal, dass die zugesicherten Rechte der Bürger in den EU-Staaten nicht mehr gelten würden. Diese Grundrechte sind in der Grundrechtscharta der Europäischen Union tief verankert.
Die Juristin ist von ausreichend Material zur Begründung in ihrer Klage überzeugt, sie rechnet sogar mit Hilfe aus anderen Mitgliedsstaaten. Die aktuelle Situation besorgt sie zutiefst:
„Der Impfzwang, der auf die Verweigerer der experimentellen Covid-Impfung, ausgeübt wird, die in der Funktionsweise einem gentechnisch basierten Eingriff entspricht, entspricht einer Situation der Vogelfreiheit.“
Quelle: