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Anerkennung der Volksrepubliken: Bricht Russland das Völkerrecht?

Aktualisiert: 25. Feb. 2022

Die Russische Föderation hat die Volksrepubliken Donezk und Lugansk anerkannt und der Westen wirft ihr nun bekanntermaßen vor, das Völkerrecht gebrochen zu haben. Doch stimmt das wirklich?


Um zu bestimmen ob Russland mit seiner gestern erfolgten Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk wirklich das Völkerrecht gebrochen hat, wie es ihm der Westen vorwirft, muss man sich erst einmal detailliert mit der Frage auseinandersetzen was Völkerrecht eigentlich ist und wie der Fall des Donbass aufgrund vorhandener Präzedenzfälle zu bewerten ist.


Um was geht es beim Völkerrecht?


Das Völkerrecht besteht aus zwei verschiedenen Bestimmungen, die zur Anwendung kommen können. Die erste ist die Unverletzlichkeit der Grenzen eines Staatsgebietes oder auch seine territoriale Integrität. Nimmt man diese erste Bestimmung, um die gestrigen Ereignisse im Donbass zu bewerten, so besteht eine Verletzung des Völkerrechts durch die Russische Föderation weil sie eben die Unverletzlichkeit der ukrainischen Staatsgrenze missachtet hat.


Der zweite wichtige Punkt beim Völkerrecht ist das Selbstbestimmungsrecht der in den Staaten lebenden Völker. Danach kann ein Volk selbst entscheiden, welchem Staat es sich anschließen möchte und in welchem Land seine Bürger wohnen wollen. Nimmt man diesen zweiten Punkt des Völkerrechts, kann die Bevölkerung im Donbass sich vom ukrainischen Staat trennen und danach entscheiden ob sie einen eigenen Staat gründen will.


Wie man sieht, stehen diese beiden wichtigen Bestimmungen des Völkerrechts diametral gegenüber und widersprechen sich eigentlich, und genau das macht das Völkerrecht und seine Anwendung in Krisenregionen auch so kompliziert wie einfach zugleich.


Höchstrichterliches Urteil zum Völkerrecht


Zum Glück gibt es für solche Fälle einen Urteilsspruch von höchstrichterlicher Stelle. Der Internationale Gerichtshof entschied am 22. Juli 2010 zu dieser völkerrechtlichen Frage eindeutig. Erklärt ein Teil eines Staates einseitig seine Unabhängigkeit und spaltet sich vom Mutterland ab (Sezession) ist dieser Vorgang völkerrechtlich sauber. Wenn das Mutterland den Einwand hervorbringt, dass sich eine solche einseitige Abspaltung nicht mit den Gesetzen des Landes deckt, ist diese Feststellung nebensächlich.


Entschieden wurde damals in erster Linie auf Wunsch des Westens in der Kosovo-Frage. Der Kosovo stellte also einen Präzedenzfall dar, weil er sich damals vom Mutterland Jugoslawien abspaltete und einseitig seine Unabhängigkeit erklärte. Wir erinnern uns, dass die NATO 1999 Serbien bombardierte (unter einer deutschen rot-grünen Regierung), was absolut völkerrechtswidrig war.


Warum die Abspaltung der Donbass-Republiken?


Im Donbass sind seit dem Putsch auf dem Kiewer-Maidan im Jahr 2014 schon mehr als 10 000 Menschen getötet worden, die Russische Föderation spricht von einem Genozid an der russischsprachigen Bevölkerung. Damals im Kosovo wurde von Seiten des Westens die Forderung nach einem frühen Eingreifen laut, als es sich dort noch um einen furchtbaren Bürgerkrieg handelte und noch keine Bomben der NATO fielen. Man sprach auch damals von einem Genozid.


Die Sichtweisen des Westens und Russlands gehen, was die Donbass-Region anbelangt in der Genozid-Frage offensichtlich weit auseinander. Die OSZE spricht von einer sehr hohen Zahl an Kriegsopfern, die durch die ukrainische Armee ums Leben kamen. 75 Prozent der Toten wurden demnach von Soldaten aus der Ukraine getötet. Bei einer solch hohen Zahl von Opfern kann man durchaus von einem unterdrückerischen Regime sprechen, das einen Genozid an den im Donbass lebenden Menschen verübt. Dieselbe Argumentation kam damals schließlich auch vom Westen in der Kosovo-Frage und das völlig zu Recht.


Russland verlor bekanntermaßen im Zweiten Weltkrieg fast 30 Millionen Menschen als es gegen das Hitler-Faschistische Deutschland kämpfte. Das bedeutet, dass die Russen sehr sensibel in Fragen von Genozid sind. Dass aber ausgerechnet ein deutscher Bundeskanzler, in dem Fall Olaf Scholz den russischen Genozid-Vorwurf ins Lächerliche zieht, ist ein Armutszeugnis für den "Wertewesten" und die Bundesrepublik.


Präzedenzfälle der Vergangenheit


Der Kosovo war einer dieser Präzedenzfälle, Slowenien im Jahr 1991 ein anderer. Am 25. Juni 1991 gab es in dem Land eine Unabhängigkeitserklärung der Slowenen vom Zentralstaat Jugoslawien und diese erfolgte einseitig. Slowenien blieb zwar vom damaligen Kriegsgeschehen weitgehend verschont, wurde aber trotzdem knapp vier Wochen später als unabhängiger Staat anerkannt und zwar von der kompletten Europäischen Gemeinschaft (EG). Im Gegensatz zum Kosovo verfügte Slowenien damals über eine eigene Verfassung, der Kosovo wurde vom Westen trotzdem in seiner Unabhängigkeit vom Zentralstaat Jugoslawien anerkannt.


Donezk, Lugansk und die Krim hatten vor ihrer Sezession auch schon jeweils eigene Verfassungen, daher ist auch dieser juristische Punkt der eine Sezession ermöglicht, geklärt.


Was nun? Völkerrecht gebrochen oder nicht?


Der Internationale Gerichtshof entschied damals in seinem Urteil eindeutig: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker steht über der Unverletzlichkeit der Grenzen eines Landes, eine einseitige Sezession verstößt nicht gegen völkerrechtliche Standards und das auch nicht, wenn die Unabhängigkeitserklärung gegen den Willen des Mutterlandes oder Zentralstaates erfolgt und auch nicht wenn sie gegen die Gesetze des jeweiligen Staates verstößt.


Dass der Westen gerne mit zweierlei Maß misst ist bekannt aber dieses Urteil aus dem Jahr 2010 wurde eben vom Westen forciert um den Kosovo und auch Slowenien aus dem Zentralstaat Jugoslawien heraus zu lösen. Der russische Präsident Vladimir Putin warnte die westlichen Staaten schon damals vor einer solchen Vorgehensweise, heute kann man ihm in dieser Frage Recht geben. Die Unabhängigkeitserklärungen der Donbass-Republiken sind völkerrechtlich sauber, auch wenn das der Westen und seine unsägliche Kriegspropaganda-Presse nicht wahrhaben will. Denn der Westen war es, der mit den Sezessionsspielchen von Staaten angefangen hat. Heute zeigt sich, dass dieser Schuss wohl nach hinten losging, denn es sind eben doch alle gleich und nicht manche etwas gleicher.


Quellen:


(1) Das Urteil des IGH zur Unabhängigkeitserklärung Kosovos - Europa - Land Steiermark

(2) Civilian casualties in the conflict-affected regions of eastern Ukraine | OSCE

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