Amtsgericht Weimar fällt vernichtendes Urteil über Kontaktbeschränkungen
Aktualisiert: 8. März 2021
Freispruch für Verstoß gegen Maßnahmen
Das Amtsgericht in Weimar hat am 11.01.2021 im Prozess gegen einen Betroffenen auf Freispruch entschieden. Grund für das Verfahren, waren Verstöße gegen die dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Ihm wurde vorgeworfen, sich im April 2020 mit sieben weiteren Personen in einem Hinterhof aufgehalten zu haben. Die insgesamt acht Personen kamen aus sieben verschiedenen Haushalten. Die Normen der Verordnung besagten in §2 Abs.1. dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, im Kreise der Angehörigen und zusätzlich höchstens mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet sei.
Die Richter entschieden dennoch auf Freispruch. Die Kosten des Verfahrens hat die Staatskasse zu tragen.
Verordnung ist formell verfassungswidrig
Die Richter argumentierten, dass die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind. Das Gericht verneinte die Existenz einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diese habe nie existiert, auch wenn der Bundestag sie mit Wirkung vom 28.03.2020 festgestellt hatte.
Somit wurde entschieden, dass alle getroffenen Maßnahmen, wie Kontaktbeschränkungen und Lockdowns nicht verhältnismäßig waren. Als Grundlage wurden offen einsehbare Zahlen des Robert Koch Instituts angegeben, die belegen, dass es vor dem Lockdown im Frühjahr, kein exponentielles Wachstum sogenannter Neuinfektionen gab. Fakten über falsch angegebene Letalität, sowie angeblicher Übersterblichkeit flossen auch in die Urteilsbegründung ein. Es wurden dabei offen einsehbare Daten des Deutschen Statistischen Bundesamts verwendet.
Harsche Kritik an Lockdown-Maßnahmen
Mit Verweis auf das geleakte Strategiepapier der Bundesregierung "Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen", übten die Richter vernichtende Kritik an den Lockdowns. Isolation alter Menschen, Zerstörung von wirtschaftlichen Existenzen, Schulschließungen, psychologische Spätfolgen und eine erhöhte Zahl von Suiziden, seien unmittelbare Folgen und schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger.
Es bestehe mittlerweile kein Zweifel mehr daran, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein vielfaches übersteigt.
Der große Rundumschlag folgt auf Seite 20 des Papiers:
Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.
Dieses Urteil schlägt ein wie eine Bombe. Es bleibt abzuwarten, ob es nur ein Feigenblatt war oder ob die Justiz in Deutschland endlich zur Vernunft zurückkehrt.
Quelle:
Hier steht das Urteil zum Download bereit -->
Freispruch_wg_Kontaktbeschränkung_2021_01_11_AG_Weimar_Beschluss.pdf