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AfD in Sachsen klagt gegen 2G-Regeln

Die Fraktion der AfD in Sachsen will gegen die 2G-Regeln klagen. Die Maßnahme der Landesregierung soll vom Verfassungsgericht des Landes geprüft werden. Laut Fraktionschef Urban sei der damit einhergehende Impfzwang verfassungswidrig.



Am heutigen Sonntag teilte die Partei mit, gegen sogenannte Corona-Schutzverordnung gerichtlich vorgehen zu wollen. Die Abgeordneten wollen die 2G-Regel vor dem zuständigen Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen.


Letzten Montag führte Sachsen als erstes Bundesland flächendeckend die 2G-Regelung ein. Damit darf nur noch am öffentlichen Leben teilnehmen, wer entweder geimpft oder genesen ist. Ein negativer Test reicht seit letzter Woche nicht mehr aus. Nichtgeimpfte sind damit vom sozialen Leben komplett ausgeschlossen. AfD-Vorstand Jörg Urban erklärte dazu:


"Die 2-G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig."

Seine Begründung: aufgrund der nur bedingten Zulassung der Corona-Impfstoffe kollidiere diese Maßnahme der Landesregierung mit dem Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit. Außerdem stelle sie eine Diskriminierung einer gesamten Personengruppe dar, nämlich der Ungeimpften. Es sei eine nicht akzeptable Ungleichbehandlung der Bürger in unserem Land. Urban weiter:


"Ministerpräsident Michael Kretschmer spaltet damit unsere Gesellschaft. Unsere Klage soll dazu beitragen, diesen Riss wieder zu kitten."

Im sächsischen Landesparlament wurde Kretschmer von der AfD schon vergangenen Dezember zum Rücktritt aufgefordert. Außerdem geht die Fraktion regelmäßig gegen die Maßnahmen auf die Straße. Auf seinem Facebook-Account erklärte Urban ein wenig die Details zum juristischen Vorgehen seiner Partei. Dabei bekamen auch die Gerichte ihr Fett weg:


"Darüber hinaus betreiben wir einen immensen personellen Aufwand, um gegen nahezu alle Corona-Verordnungen juristisch vorzugehen. Als größte Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag besitzen wir das Privileg, vor dem Verfassungsgerichtshof sogenannte 'abstrakte Normenkontrollverfahren' durchführen lassen zu können. Dieses Mittel nutzen wir intensiv. Das einzige Problem: Die Gerichte ducken sich weg und haben noch nicht eine Klage entschieden. Das ist skandalös, aber wir bleiben dran."

Der Ministerpräsident seinerseits ist weiterhin in Alarmstimmung. Er warnte vor einer vierten Welle, die alle vorherigen in den Schatten stellen werde. Gegenüber der BILD-Zeitung sagte Kretschmer:


"Wir stehen erst am Anfang eines harten Winters: Die Welle, die wir vor uns haben, wird alle bisherigen Wellen in den Schatten stellen. Diese vierte Welle wird mehr Opfer, auch mehr Todesopfer, verlangen als alles, was wir bisher kannten."

Diese Situation werde laut Kretschmer noch bis mindestens Ostern andauern. Ein erneuter Lockdown für alle könne noch verhindert werden. Aber wie lange noch? Laut Kretschmer laufe die Zeit davon. Er fordert daher eine bundesweite 2G-Regel und drastische Einschränkungen bei den Kontakten. Auch Weihnachtsmärkte und Großveranstaltungen müssten abgesagt werden. Natürlich nur, um die Ungeimpften vor einer Ansteckung zu schützen. Sachsen liegt bei der Impfquote abgeschlagen weit zurück. Nur 59,5 Prozent der Bevölkerung haben sich doppelt spritzen lassen. Das bedeutet Platz 16.




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