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Österreich: Wiener Verfassungsrichter intervenieren bei Impfpflicht

Die Wiener Verfassungsrichter scheinen der österreichischen Regierung Dampf zu machen und ihre Pläne der allgemeinen Impfpflicht auszuhebeln. Das zeichnet sich jedenfalls ab, da Fragen gestellt werden die bislang absolut tabu waren.


Am 26. Januar 2022 leitete der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Verordnungsprüfungsverfahren ein und stellte dem Gesundheitsminister viele Fragen, für die dem Minister eine Frist zur Beantwortung bis zum 18. Februar 2022 eingeräumt wurde.


Die Fragen des VfGH an Wolfgang Mückstein sind unangenehm, es sind Fragen die bislang aufgrund einer gewissen politischen Linie absolut tabu waren und nicht gestellt wurden. Zum Beispiel, ob alle Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen erfasst wurden, die detaillierte Begründung, inwiefern die Patienten "mit" oder "an" Corona gestorben sind und eine Begründung dafür, falls alle positiv Getesteten als Corona-Tote gezählt wurden auch wenn das Virus nicht die Todesursache war, warum. Der VfGH verlangt vom Minister eine exakte Aufschlüsselung der Todesfälle und Hospitalisierten, er verlangt auch Daten wie zum Beispiel das Alter der Patienten.


Mückstein soll außerdem die Evidenz der FFP2-Masken nachweisen, die in Österreich nahezu überall verpflichtend getragen werden müssen. Die Verfassungsrichter wollen von Mückstein auch wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion der sogenannten Impfungen ist und beziffern das Risiko an Covid-19 zu versterben auf 0,15 Prozent. Absolute und relative Risikoreduktion sollen vom Minister dargelegt werden und zwar aufgrund der Daten der ersten, zweiten und der sogenannten "Boosterimpfung".


Die Richter verweisen außerdem darauf, dass Menschen sich auch mit der sogenannten Impfung weiterhin mit dem Virus anstecken können und es auch weiterverbreiten. Daher muss der Minister beantworten, inwiefern die Impfung das Erkrankungsrisiko und die Übertragungswahrscheinlichkeit senken kann.


Auch bei den bisher immer negierten Nebenwirkungen schauen die Verfassungsrichter nun offenbar genauer hin. Sie verlangen vom Minister Daten zu Krankheitsfällen nach Impfung, aufgeschlüsselt nach Alter und Anzahl der Stiche, sprich man will erfahren wie hoch das Risiko ist, nach einer sogenannten Impfung ins Krankenhaus zu kommen.


Aber die besten Fragen an den autoritären Minister kommen vom VfGH zum Schluss. So wollen sie wissen ob der sogenannte "Lockdown für Ungeimpfte" etwas an der Krankenhausbelegung geändert habe und warum es im vergangenen Jahr trotz weniger Corona-Toter dennoch eine sehr hohe Übersterblichkeit im Land gab. Sieht ganz danach aus, als würde sich in der österreichischen Justiz so einiges tun, denn solche Fragen wurden vor einem Jahr ausnahmslos von sogenannten "Querdenkern", "Aluhüten" und "Verschwörungsschwurblern" gestellt. Jetzt befasst sich damit das höchste Gericht der Alpenrepublik, der VfGH.


Man darf gespannt sein auf die Antworten des Wolfgang Mückstein und ob in den nächsten Wochen versucht wird, die obersten österreichischen Verfassungshüter auch ins verschwörungsideologische Nazi-Eck abzuschieben. Das dürfte aufgrund des zunehmenden Widerstands, auch in der Politik sehr schwierig werden.


Die Österreicher dürfen auf alle Fälle wieder hoffen.








Quelle:


(1) Chris Veber: Gedanken sind frei

(2) https://www.artikeleins.info/post/impfungen-oder-gentherapeutika-was-sind-mrna-injektionen-wirklich


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